Fachärztliche Verordnung

Zuständigkeiten und Kostenübernahme

Verordnung über folgende Fachärzte:

  • HNO-Ärzte & Phoniater
  • Hausärzte
  • Neurologen
  • Lungenfachärzte
  • Kieferorthopäden

Die Therapien finden in der Regel 1-2 Mal wöchentlich statt. Die Behandlungsdauer liegt je nach Indikation bei 45 oder 60 min.

Bitte holen Sie vor Beginn der geplanten Stimmtherapie Informationen bezüglich der Kostenerstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle ein. Je nach Versicherungsvertrag sind die Kosten dafür voll- oder nur teilerstattungsfähig!